Unsere Leistungen

Kompetente Begleitung für Ihr Bauvorhaben – von der ersten Idee bis zur Umsetzung.

Planungsleistungen

Sie bekommen bei uns alle Planungsleistungen aus einer Hand

Kreative Architektur

Bauleitung

Baustatik

Bauphysik

SiGeKo nach BaustellVo

Wir legen größten Wert auf:

Gestaltung

Baustatik und Bauphysik

Wirtschaftlichkeit

Qualitative Bauausführung

Geringe Unterhaltskosten

Verkehrswertermittlung

Verkehrswert-Gutachten & Wertgutachten für Immobilien und Grundstücke.

Leistungsangebot

unbebaute/bebaute Grundstücke

Wohn- und Gewerbeimmobilien

Spezialimmobilien (Hotels, Industrie)

Wohnung- und Teileigentum

Rechte und Belastungen an Grundstücken

Wohnungs- und Nießbaurechte

Baulasten und Dienstbarkeiten

Altenteilsregelungen

Verrentung von Kaufpreisen

Gutachten können Ihnen helfen bei

Kauf/Verkauf eines Grundstücks

Beleihung(swertermittlung)

Versicherung(swertermittlung)

Entscheidungen in Kapitalanlagen

Scheidung (z.B. Zugewinnsausgleich)

Erbauseinandersetzung

Vermögensaufstellung

Zwangsversteigerung

steuerlichen Anlässen

Energieberatung

Ab dem 1. Januar 2009 gelten für Vermieter und Hausbesitzer neue gesetzliche Verpflichtungen. Der Energie- ausweis wird Pflicht für alle Gebäude, wenn sie vermietet, verkauft oder verpachtet werden. Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) schreibt vor, bei Neubauten einen Teil der Heizwärme aus erneuerbaren Energien zu gewinnen.

Vermietung, Verkauf und Verpachtung: Energieausweis für Wohngebäude

Bereits seit dem 1. Juli 2008 sind Eigentümer von Häusern, die vor 1965 gebaut wurden, zur Ausstellung und Vorlage eines Energieausweises an Miet- und Kaufinteressenten verpflichtet. Für alle anderen Wohngebäude tritt diese Regelung nun zum 1. Januar 2009 in Kraft. Der Eigentümer muss den Energieausweis dem potenziellen Mieter oder Käufer auf Nachfrage vorlegen, zum Beispiel im Rahmen einer Haus- oder Wohnungsbesichtigung.

Der Energieausweis bewertet den energetischen Zustand eines Gebäudes und zeigt, mit welchen wirtschaftlichen Maßnahmen seine Energiebilanz verbessert werden kann. Für einen Hausbesitzer ist er deshalb eine wichtige Orientierungshilfe und ein guter Wegweiser in die Modernisierung seines Gebäudes. Wer energetisch saniert, steigert nicht nur den Wert seines Gebäudes, sondern macht es auch fit für die Zukunft.

Neubau: Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz

Hausbesitzer müssen in Neubauten zukünftig einen Teil der Wärme aus erneuerbaren Energien gewinnen. Dazu zählen unter anderem Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen oder Wärmepumpen. Alternativ können Hauseigentümer auch Maßnahmen ergreifen, die zu einer deutlichen Verbesserung der Energieeffizienz ihres Gebäudes führen.

Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung in Deutschland auf 14 Prozent steigen. Das Gesetz gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude, die vom 1. Januar 2009 an neu errichtet werden. Maßgeblich ist das Datum des Einreichens des Bauantrags.

Energieeffizienz-Expertenliste

Wir sind in der Energieeffizienz-Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes eingetragen. Wir erstellen für Sie eine KFW konforme Energieberatung Ihres Bestands- oder Neubaugebäudes.
Zum KFW- Effizienzhaus bearbeiten wir für Sie alle nötigen Unterlagen und Formulare.

Ihr Kontakt zu uns

Sie planen ein Bauvorhaben oder möchten eine erste Idee besprechen?
Ob Neubau, Umbau, Bauen im Bestand oder energetische Beratung – das Architekturbüro Gut begleitet Sie von der ersten Skizze bis zur Umsetzung. Nehmen Sie gerne Kontakt auf und lassen Sie uns gemeinsam über Ihr Projekt sprechen.

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